§ JOURNAL · Leitfaden
DPMA-Patentzeichnungen: Anforderungen, Maße und Prüfliste
Eine gute Patentzeichnung erläutert die offenbarte Erfindung und bleibt im fertigen Dokument lesbar. Richtige Ränder korrigieren keine erfundene Verbindung; ein technisch richtiges Diagramm braucht trotzdem ein brauchbares Blattlayout. Prüfen Sie deshalb den technischen Inhalt und die tatsächlich exportierten Seiten.
Dieser Leitfaden betrifft Zeichnungen für deutsche nationale Erfindungspatente beim DPMA. Designs, die Vorbereitung von Gebrauchsmustern und der europäische Anmeldeweg sind andere Gegenstände. Die amtlichen Quellen wurden am 24. Oktober 2026 geprüft. Grundlage sind § 12 PatV, Anlage 2 zur PatV und § 6 PatV. Beispiele und Arbeitsmethode sind redaktionelle Hilfen.
1. Für Zeichnungen gelten andere Ränder als für Text
Die folgenden Werte gelten für das gewöhnliche A4-Zeichnungsblatt. Für die Zeichnung der Zusammenfassung nennt Anlage 2 zusätzlich alternative Abbildungsflächen; diese lassen sich nicht aus einer Textseitenvorlage ableiten.
| Gegenstand | DE-Vorgabe | Praktische Kontrolle |
|---|---|---|
| Blattformat | DIN A4: 210 × 297 mm | Seiteneinstellung der fertigen Datei lesen |
| Oberer Rand | Mindestens 25 mm | Äußerste Linie oder Beschriftung berücksichtigen |
| Linker Rand | Mindestens 25 mm | Führungslinien und Bezugszeichen mitprüfen |
| Rechter Rand | Mindestens 15 mm | Randnahe Beschriftungen kontrollieren |
| Unterer Rand | Mindestens 10 mm | Den gesamten exportierten Zeichnungssatz prüfen |
| Für Abbildungen benutzte Fläche | Höchstens 170 mm breit × 262 mm hoch | Figur samt Beschriftung innerhalb dieser Fläche halten |
| Ziffern und Buchstaben | Mindestens 3,2 mm hoch | Tatsächliche Zeichenhöhe im Ausdruck prüfen |
| Verkleinerung | Einzelheiten auch bei zwei Dritteln erkennbar | Eine verkleinerte Wiedergabe des fertigen Blatts ansehen |
Mindestränder und maximale Abbildungsfläche sind gemeinsam einzuhalten. Aus korrekten Rändern allein folgt noch nicht, dass die Abbildungsfläche klein genug ist. § 6 PatV sieht grundsätzlich Hochformat vor und erlaubt sachgerechte Zeichnungen im Querformat unter der dort geregelten Ausrichtung.
3,2 mm Zeichenhöhe sind kein pauschaler Schriftgrößentest. Eine Punktgröße beschreibt die nominelle Schriftgröße, nicht die sichtbare Höhe jedes Zeichens. Große Buchstaben in der Bilddatei können beim Einsetzen in das Dokument außerdem schrumpfen. Maßgeblich ist die tatsächliche Ausgabe.
2. Jede Ansicht beantwortet eine technische Frage
Als Beispiel dient die fiktive Lüftersteuerung aus unserem Leitfaden zur deutschen Patentanmeldung. Sensor 10 liefert den Temperaturwert T an Steuerung 20. Diese schaltet Lüfter 30 ab dem oberen Schwellenwert H ein, bis einschließlich des unteren Schwellenwerts L aus und erhält dazwischen den bisherigen Zustand. L liegt unter H. Einbauort, Anfangszustand, Fehlerbehandlung und Messdaten sind nicht mitgeteilt.
Zwei Figuren haben verschiedene Aufgaben:
| Geplante Figur | Technische Frage | Nicht ohne Quelle ergänzen |
|---|---|---|
| Fig. 1: Blockschaltbild | Welches Bauteil misst, verarbeitet und steuert den Lüfter? | Sensorbefestigung, Anschlussklemmen oder eine konkrete Ansteuerschaltung |
| Fig. 2: Ablaufdiagramm | Was geschieht an beiden Schwellen und im Zwischenbereich? | Einen Anfangszustand, eine Fehlerreaktion oder eine Wartezeit |
Im Blockschaltbild muss die funktionale Signalrichtung erkennbar sein. Daraus folgt noch kein räumlicher Aufbau. Die Beschriftung „Steuerung“ rechtfertigt keine bestimmte Prozessorarchitektur, wenn diese im Material fehlt.
Anlage 2 lässt neben Ansichten und Schnitten auch Perspektiv- und Explosionsdarstellungen zu. Wählen Sie die Darstellung nach ihrem Erklärungszweck. Eine unabhängig von der Erfindung festgelegte Sollzahl von Figuren hilft nicht. Für eine verdeckte mechanische Verbindung kann ein Schnitt notwendig sein; eine zusätzliche dekorative Ansicht erklärt sie nicht.
3. Zuerst die Logik korrigieren, dann die Linien verfeinern
Ein konkreter Fehler im Ablaufdiagramm des Beispiels:
| Vorher: falscher Zweig | Nachher: mitgeteilte Logik |
|---|---|
| „T ≥ H?“ → nein → „Lüfter ausschalten“ | „T ≥ H?“ → nein → „T ≤ L?“ prüfen |
| Jeder Wert unter H schaltet den Lüfter aus | „T ≤ L?“ → ja → „Lüfter ausschalten“ |
| Der Zwischenbereich fehlt | „T ≤ L?“ → nein → „Zustand beibehalten“ |
Die Korrektur erhält die untere Schwelle und den bisherigen Zustand im Zwischenbereich. Sie legt keinen Anfangszustand fest; dieser bleibt eine Rückfrage an die Erfinder. Der Ja-Zweig der ersten Prüfung führt zu „Lüfter einschalten“. Die anschließenden Schritte sind nur entsprechend dem tatsächlich mitgeteilten Ablauf zu verbinden.
Vergleichen Sie jetzt das echte erzeugte Bild mit dieser Tabelle. Prüfen Sie Pfeilrichtungen, Zweigbeschriftungen und die Zeichen ≥ beziehungsweise ≤. Richtiger Prompt, Bildtitel und Figurenbeschreibung beweisen keine richtige Bildlogik. Entsprechend müssen bei mechanischen Zeichnungen die Endpunkte der Führungslinien und mögliche erfundene Verbindungen im Bild kontrolliert werden.
4. Bezugszeichen und kurze Beschriftungen abstimmen
Nach Anlage 2 müssen Bezugszeichen mit der Beschreibung und gegebenenfalls den Ansprüchen korrespondieren; Entsprechendes gilt für Zusammenfassung und zugehörige Zeichnung. Eine kleine Arbeitsliste genügt oft:
| Zeichen | Bauteil | Geplante Verwendung | Textkontrolle |
|---|---|---|---|
| 10 | Temperatursensor | Messeingang in Fig. 1 | Die Beschreibung nennt die erfasste Größe |
| 20 | Steuerung | Steuerblock in Fig. 1 | Vergleiche und Zustandserhaltung werden erläutert |
| 30 | Lüfter | Angesteuertes Bauteil in Fig. 1 | Ein- und Ausschalten betreffen dasselbe Bauteil |
Die Tabelle gehört zu einem geplanten Lehrbeispiel, nicht zu bereits geprüften Figuren einer echten Anmeldung. Tragen Sie bei der Nutzung tatsächliche Bild- und Textfundstellen ein. Dasselbe Zeichen darf nur dann wiederkehren, wenn dasselbe Bauteil gemeint ist.
Erklärende Absätze gehören in die Beschreibung. Anlage 2 lässt unentbehrliche kurze Angaben und notwendige Stichworte in Schaltplänen, Blockschaltbildern und Flussdiagrammen zu. „Temperatur erfassen“ oder „Zustand beibehalten“ kann einen erforderlichen Schritt benennen; ein Absatz über Energieeinsparungen gehört nicht in die Figur. Auch die vollständige Bezugszeichenliste bleibt außerhalb des eigentlichen Bilds.
Zeigt eine Figur Stand der Technik, braucht sie eine echte Quellenbasis und die klare Kennzeichnung „Stand der Technik“. Eine generierte alternative Konstruktion wird durch diese Beschriftung nicht zu belegtem Stand der Technik.
5. Linienqualität und Verkleinerung kontrollieren
Anlage 2 verlangt dauerhafte schwarze, ausreichend feste, gleichmäßige und scharf begrenzte Linien mit genügend Kontrast, ohne Farben. Schraffuren dürfen Bezugszeichen und Führungslinien nicht beeinträchtigen. Ziel ist die erkennbare technische Information; ein schattiertes Produktbild ersetzt keine klare technische Darstellung.
Prüfen Sie in der endgültigen Blattgröße und bei einer Verkleinerung auf zwei Drittel:
- Bleiben dünne Linien, Pfeilspitzen und kreuzende Verbindungen unterscheidbar?
- Sind 1 und 7, 0 und O sowie die Vergleichszeichen eindeutig lesbar?
- Bleiben Schraffuren und Führungslinien getrennt erkennbar?
- Sind die Figuren eindeutig getrennt und konsistent nummeriert?
- Hat eine Skalierung oder Bildunterschrift Teile über die vorgesehene Fläche verschoben?
Verschwinden Beschriftungen beim Verkleinern, müssen Quelle und Platzierung überarbeitet werden. Das Vergrößern eines unscharfen Bilds stellt keine fehlenden Details wieder her. Abschneiden ist ebenfalls keine Lösung für eine zu große Figur.
6. Die Zeichnung der Zusammenfassung bewusst wählen
§ 36 PatG regelt die in der Kurzfassung erwähnte Zeichnung und die Auswahl der aussagekräftigsten Figur, wenn mehrere erwähnt werden. § 6 PatV sieht für Text und Zeichnung der Zusammenfassung gesonderte Blätter vor.
Wählen Sie eine vorhandene Figur, die die offenbarte Erfindung verständlich wiedergibt. Beim Lehrbeispiel kommt das Blockschaltbild infrage, sofern es zur fertiggestellten Zusammenfassung passt. Vorher steht die Auswahl noch nicht fest. Änderungen an Kurzfassung oder technischem Inhalt erfordern einen erneuten Abgleich.
7. Den exportierten Satz vor der Übergabe prüfen
Die folgende Fehlerliste wird an der tatsächlichen DOCX-Datei oder den exportierten Bilddateien ausgefüllt:
| Prüfung | Zu dokumentierender Befund | Konkreter Korrekturauftrag |
|---|---|---|
| Quellentreue | Figur und widersprechende Ausgangsstelle | „In Fig. 2 fehlt der Vergleich mit der unteren Schwelle“ |
| Bauteilidentität | Zeichen und betroffene Ansichten | „20 zeigt in Fig. 1 auf den Lüfter, bezeichnet aber die Steuerung“ |
| Lesbarkeit | Seite und Zeichen in endgültiger Größe | „Das ≤-Zeichen ist nach dem Einsetzen nicht unterscheidbar“ |
| Blattlayout | Seitenmaße und gemessene Abweichung | „Die rechte Beschriftung von Fig. 2 ragt in den 15-mm-Rand“ |
| Vollständigkeit | Sollfiguren und tatsächliche Ausgabe | „Fig. 2 fehlt; Fig. 1 ist doppelt enthalten“ |
| Fassung | Quellversion und Dateiname des Exports | „Die Datei enthält noch die alte Steuerfolge“ |
Öffnen Sie die Datei nach der letzten Änderung. Ein erfolgreicher Download belegt den Bildinhalt nicht. Für eine elektronische Einreichung sind die aktuellen amtlichen Dateivorgaben und der Einreichungsweg gesondert zu prüfen; Anlage 2 enthält eigene Vorgaben für elektronische Bildformate. Eine gewöhnliche DOCX- oder ZIP-Datei ist kein validiertes DPMAdirekt-Einreichungspaket.
Zeichnungen im DE-Bereich vorbereiten
DE-Zeichnungsprojekt beginnen: Verwenden Sie Ihre technische Beschreibung und Bauteilliste, prüfen Sie den Plan und vergleichen Sie die erzeugten Figuren mit den Quellen und dem endgültigen Blattlayout. Patent Task unterstützt Zeichnungsentwürfe und bearbeitbare Exporte; die technische und fachliche Prüfung bleibt erforderlich.
Wenn die Offenbarung noch geordnet werden muss, können Sie zuerst einen deutschen Patententwurf beginnen oder den DE-Schreibleitfaden verwenden. DE bestimmt die vorgesehene Rechtsordnung; ein Wechsel der Oberflächensprache allein ist keine Prüfung dieser Auswahl.
Sind die Ränder für Zeichnungen und Beschreibung gleich?
Nein. Gewöhnliche Zeichnungsblätter haben Mindestränder von 25 mm oben und links, 15 mm rechts und 10 mm unten. Für Beschreibungsblätter sind es 25 mm links und 20 mm an den übrigen Seiten. Jeder Dokumentteil benötigt die passende Seiteneinstellung.
Darf ein Ablaufdiagramm deutsche Wörter enthalten?
Ja, soweit es sich um die in Anlage 2 vorgesehenen unentbehrlichen kurzen Angaben oder Stichworte handelt. Halten Sie sie technisch und knapp; ausführliche Erläuterungen gehören in die Beschreibung.
Ist eine KI-generierte Figur bereits geprüft?
Nein. Erzeugen und Prüfen sind eigene Schritte. Kontrollieren Sie tatsächliche Geometrie oder Logik, Bezugszeichen, Lesbarkeit und Platzierung im Export. Ein Status „generiert“ oder ein plausibler Bildtitel belegt diese Prüfung nicht.